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3 Ca 1042/22•Arbeitsgericht Bonn, 2022-11-03, 3 Ca 1042/22
3 Ca 1042/22Arbeitsgericht03.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-03
Aktenzeichen: 3 Ca 1042/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:1103.3CA1042.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 21.7.2022 beendet worden.
Die Beklagte beschäftigt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen als Head of Business Architecture & Reporting weiter.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 218.000,00 €.
Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.
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