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3 Ca 1037/22•Arbeitsgericht Bonn, 2022-10-13, 3 Ca 1037/22
3 Ca 1037/22Arbeitsgericht13.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-13
Aktenzeichen: 3 Ca 1037/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:1013.3CA1037.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Beklagte zahlt an die Klägerin 1.250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.2.2022.
Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.10.2022 zum 15.11.2022 beendet worden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 19 %.
Streitwert: 13.600,00 €.
Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.
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