Arbeitsgericht Bonn, 2022-05-11, 2 Ca 93/22

2 Ca 93/22Arbeitsgericht11.05.2022

Regest

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, E-Mails mit einem von einer Arbeitnehmervereinigung gestalteten Inhalt an alle bei ihm Beschäftigten zu versenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmervereinigung über das hauseigene Intranet die Möglichkeit gewährt, Information an alle bei ihm Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bonn — 2 Ca 93/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-11

Aktenzeichen: 2 Ca 93/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:0511.2CA93.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1

Leitsätze

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, E-Mails mit einem von einer Arbeitnehmervereinigung gestalteten Inhalt an alle bei ihm Beschäftigten zu versenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmervereinigung über das hauseigene Intranet die Möglichkeit gewährt, Information an alle bei ihm Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

  4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

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