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2 Ca 1552/21•Arbeitsgericht Bonn, 2022-03-18, 2 Ca 1552/21
2 Ca 1552/21Arbeitsgericht18.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-18
Aktenzeichen: 2 Ca 1552/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:0318.2CA1552.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung vom 13.09.2021 nicht aufgelöst worden ist.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die hilfsweise fristgerecht ausgesprochene Kündigung vom 15.09.2021 nicht aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Der Streitwert wird auf 14.100,- EUR festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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