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1 Ca 1198/21•Arbeitsgericht Bonn, 2022-02-10, 1 Ca 1198/21
1 Ca 1198/21Arbeitsgericht10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 1 Ca 1198/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:0210.1CA1198.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
a) einen Betrag in Höhe von 1.068,20 EUR brutto abzüglich bereits gezahlter 925,97 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02.04.2020;
b) einen Betrag in Höhe von 1.068,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 04.05.2020;
c) einen Betrag in Höhe von 1.068,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. ab dem 03.06.2020;
d) einen Betrag in Höhe von 1.068,20 EUR brutto abzüglich 210,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02.07.2020;
e) einen Betrag in Höhe von 1.068,20 EUR brutto abzüglich 526,80, EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem ab dem 05.08.2020;
f) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto abzüglich 526,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02.09.2020;
g) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto abzüglich 526,80, EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02.10.2020;
h) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto abzüglich 526,80, EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem ab dem 03.11.2020;
i) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto 526,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02.12.2020;
j) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto abzüglich 526,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz ab dem 05.01.2021;
k) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto abzüglich 526,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz ab dem 02.02.2021;
l) einen Betrag in Höhe von 1.114,02 EUR brutto abzüglich 421,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz ab dem 02.03.2021;
m) einen Betrag in Höhe von 1002,62 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2021
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 86% und die Beklagte zu 14% zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 66.315,67 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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