Arbeitsgericht Bonn, 2021-06-02, 2 Ca 2465/20

2 Ca 2465/20Arbeitsgericht02.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bonn — 2 Ca 2465/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-02

Aktenzeichen: 2 Ca 2465/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0602.2CA2465.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 03.12.2020 weder außerordentlich und fristlos noch ordentlich fristgerecht aufgelöst ist.

  2. Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 6.600,- EUR festgesetzt.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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