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4 BV 36/20•Arbeitsgericht Bonn, 2021-03-17, 4 BV 36/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 4 BV 36/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0317.4BV36.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Einstellung des HerrnV. ab dem 01.10.2020 im Betrieb Zentrale (Dienstsitz M.) in der Funktion „Expert IT Field Support“ in Vollzeit (39 Stunden), TG 6/St1, wird ersetzt.
Es wird festgestellt, dass die vorläufige Einstellung des Herrn V. ab dem 01.10.2020 im Betrieb Zentrale (Dienstsitz M.) in der Funktion „Expert IT Field Support“ in Vollzeit (39 Stunden), TG 6/St1, aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.
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