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3 Ca 736/20•Arbeitsgericht Bonn, 2020-12-03, 3 Ca 736/20
3 Ca 736/20Arbeitsgericht03.12.2020
Auch bei einer Rückgruppierung aufgrund einer Neubewertung einer Stelle im Rahmen der Einführung eines neuen Entgeltsystems aufgrund Betriebsvereinbarung bei gleichbleibender Tätigkeit trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der niedrigeren Eingruppierung (hier: Grad der Verantwortung)
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 3 Ca 736/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:1203.3CA736.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Auch bei einer Rückgruppierung aufgrund einer Neubewertung einer Stelle im Rahmen der Einführung eines neuen Entgeltsystems aufgrund Betriebsvereinbarung bei gleichbleibender Tätigkeit trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der niedrigeren Eingruppierung (hier: Grad der Verantwortung)
Der Beklagte ist auch über den 01.07.2019 hinaus verpflichtet, die Klägerin gemäß der Entgeltgruppe 10 des betrieblichen Entgeltsystems zu vergüten.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Streitwert: 7.584,00 €
Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.
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