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3 Ca 1316/20•Arbeitsgericht Bonn, 2020-08-26, 3 Ca 1316/20
3 Ca 1316/20Arbeitsgericht26.08.2020
Einzelfallentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten einer Klage
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 3 Ca 1316/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0826.3CA1316.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 114, 115 ZPO
Einzelfallentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten einer Klage
wird der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 18.08.2020 gegen den Beschluss vom 11.8.2020 bezüglich der angeordneten Ratenzahlung abgeholfen und im unveränderten Umfang der ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Im Übrigen wird der Beschwerde nicht abgeholfen. Sie wird dem Landesarbeitsgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
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