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3 Ca 2356/19•Arbeitsgericht Bonn, 2020-07-30, 3 Ca 2356/19
3 Ca 2356/19Arbeitsgericht30.07.2020
Eine abgelehnte Bewerberin auf ein Stelle im öffentlichen Dienst, kann sich für einen Schadensersatzanspruch nur dann auf einen Fehler im Auswahlverfahren berufen, wenn sie darlegt und im Streitfall beweist, dass sie die bestqualifizierte Bewerberin und sich dadurch das Auswahlermessen des Arbeitgebers auf Null reduziert hatte.
Entscheidungsdatum: 2020-07-30
Aktenzeichen: 3 Ca 2356/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0730.3CA2356.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 3 GG
Eine abgelehnte Bewerberin auf ein Stelle im öffentlichen Dienst, kann sich für einen Schadensersatzanspruch nur dann auf einen Fehler im Auswahlverfahren berufen, wenn sie darlegt und im Streitfall beweist, dass sie die bestqualifizierte Bewerberin und sich dadurch das Auswahlermessen des Arbeitgebers auf Null reduziert hatte.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert: 5.000 Euro.
Die Berufung wird zugelassen.
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