Arbeitsgericht Bonn, 2020-02-27, 3 Ca 1919/19

3 Ca 1919/19Arbeitsgericht27.02.2020

Regest

Einzelfallentscheidung zur Sozialauswahl

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bonn — 3 Ca 1919/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 3 Ca 1919/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0227.3CA1919.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 und 3 KSchG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Sozialauswahl

Tenor

  1. Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.09.2019 beendet worden.

  2. Die Beklagte beschäftigt den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens vertragsgemäß weiter.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Streitwert: 87.675,88 EUR.

  5. Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.