Arbeitsgericht Bielefeld, 2024-07-10, 6 Ca 2645/23

6 Ca 2645/23Arbeitsgericht10.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 2645/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-10

Aktenzeichen: 6 Ca 2645/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2024:0710.6CA2645.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BetrVG § 77 Abs. 3

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (ohne Überstunden und Kurzarbeit) von 35 Stunden schuldet und etwaig darüber hinaus gehend von ihm tatsächlich geleistete wöchentliche Arbeitsstunden seinem Arbeitszeitkonto unter der Rubrik „Saldo/JAK“ gutgeschrieben werden.
  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers unter der dortigen Rubrik „Saldo/JAK“ 32 Stunden gutzuschreiben.
  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  • 4. Der Streitwert wird auf 3.856,21 € festgesetzt.
  • 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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