Arbeitsgericht Bielefeld, 2024-06-12, 4 Ca 214/24

4 Ca 214/24Arbeitsgericht12.06.2024

Regest

Gutschrift von Plussstunden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit über die betriebliche Arbeitszeit hinausgeht.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 4 Ca 214/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-12

Aktenzeichen: 4 Ca 214/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2024:0612.4CA214.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 611 BGB

Leitsätze

Gutschrift von Plussstunden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit über die betriebliche Arbeitszeit hinausgeht.

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers unter der Rubrik „Saldo/JAK“ für den Monat November 2023 8,5 Stunden, für den Monat Dezember 2023 2,5 Stunden, für den Monat Februar 2024 7 Stunden, für den Monat März 2024 3,5 Stunden und für den Monat April 2024 1,5 Stunden gutzuschreiben.

  • 2. Es wird festgestellt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Klägers 35 Stunden beträgt.

  • 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 4. Der Streitwert wird auf 2.988,48 € festgesetzt.

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