Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-10-12, 3 BV 49/22

3 BV 49/22Arbeitsgericht12.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 BV 49/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-12

Aktenzeichen: 3 BV 49/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:1012.3BV49.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Betriebsratswahl vom 24. Mai 2022 wird für unwirksam erklärt. Der weitergehende Antrag der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

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