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1 Ca 948/22•Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-10-06, 1 Ca 948/22
1 Ca 948/22Arbeitsgericht06.10.2022
Außerordentliche Kündigung wegen des Hochladens eines gefälschten Impfpasses durch eine Ärztin in der Weiterbildung in der hausinternen Software der Arbeitgeberin zur Reduzierung der gesetzlich notwendigen Zahl der Tests mittels Nukleinsäurenachweis. Die Absicht, die Nachweispflicht des § 28 b Abs. 1 lfSG zu umgehen, stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Zur Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG
Entscheidungsdatum: 2022-10-06
Aktenzeichen: 1 Ca 948/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:1006.1CA948.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen des Hochladens eines gefälschten Impfpasses durch eine Ärztin in der Weiterbildung in der hausinternen Software der Arbeitgeberin zur Reduzierung der gesetzlich notwendigen Zahl der Tests mittels Nukleinsäurenachweis.
Die Absicht, die Nachweispflicht des § 28 b Abs. 1 lfSG zu umgehen, stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.
Zur Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung
Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.018,57 € festgesetzt.
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