Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-01-19, 3 Ca 113/21

3 Ca 113/21Arbeitsgericht19.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 113/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: 3 Ca 113/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0119.3CA113.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger als Abrufkraft Helfer Einlage zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens 20 Stunden beträgt.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.

  • 4. Der Streitwert wird auf 4.182,32 € festgesetzt.

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