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3 Ca 113/21•Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-01-19, 3 Ca 113/21
3 Ca 113/21Arbeitsgericht19.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-19
Aktenzeichen: 3 Ca 113/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0119.3CA113.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger als Abrufkraft Helfer Einlage zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens 20 Stunden beträgt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.
4. Der Streitwert wird auf 4.182,32 € festgesetzt.
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