Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-01-19, 3 Ca 109/21

3 Ca 109/21Arbeitsgericht19.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 109/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: 3 Ca 109/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0119.3CA109.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die von der Klägerin als Abrufkraft Helferin Einlage zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens 20 Stunden beträgt.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.
    1. Der Streitwert wird auf 4.811,88 € festgesetzt.

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