Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-01-18, 2 Ca 92/21

2 Ca 92/21Arbeitsgericht18.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 2 Ca 92/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-18

Aktenzeichen: 2 Ca 92/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0118.2CA92.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 12 TzBfG

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, 70,88 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2021 an die Klägerin zu zahlen.
  • 2. Es wird festgestellt, dass die regelmäßig zu erbringende Arbeitszeit der Klägerin als Abrufkraft Helferin Einlage mindestens 20 Stunden wöchentlich beträgt.
  • 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • 4. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
  • 5. Der Streitwert wird auf 5.853,04 € festgesetzt.
  • 6. Gebührenstreitwert: 9.125,78 €.

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