5 BVGa 10/17•Arbeitsgericht Bielefeld, 2017-08-01, 5 BVGa 10/17
Arbeitsgericht Bielefeld, 2017-08-01, 5 BVGa 10/17
5 BVGa 10/17Arbeitsgericht01.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 5 BVGa 10/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-01
Aktenzeichen: 5 BVGa 10/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2017:0801.5BVGA10.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
Tenor
- 1. Der Antragsgegnerin zu 1., der Firma X H gGmbH, wird untersagt, Einblick in von der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgelegten erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse zu nehmen, ohne dass der Antragsteller dem zuvor zugestimmt hätte oder der Spruch der Einigungsstelle die Zustimmung ersetzt hat.
- 2. Im Übrigen werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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