Arbeitsgericht Bielefeld, 2012-12-05, 6 Ca 1016/12

6 Ca 1016/12Arbeitsgericht05.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 1016/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-05

Aktenzeichen: 6 Ca 1016/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2012:1205.6CA1016.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: §§ 10 Abs. 1 S. 1, 9 Nr. 1 AÜG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) seit dem 05.08.2008 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 86% und die Beklagte zu 1) zu 14%. Die Beklagte zu 2) hat keine Kosten zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 7.800,00 € festgesetzt.

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