6 Ca 1867/11•Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-12-21, 6 Ca 1867/11
Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-12-21, 6 Ca 1867/11
6 Ca 1867/11Arbeitsgericht21.12.2011
Regest
Bei der Auslegung von Tarifverträgen kann trotz entgegenstehenden Wortlauts der tatsächlich übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich sein, wenn dieser im Tarifvertrag Anklang gefunden hat.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 1867/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-21
Aktenzeichen: 6 Ca 1867/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2011:1221.6CA1867.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: TVG § 1
Leitsätze
Bei der Auslegung von Tarifverträgen kann trotz entgegenstehenden Wortlauts der tatsächlich übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich sein, wenn dieser im Tarifvertrag Anklang gefunden hat.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 120,54 € festgesetzt.
4. Die Berufung für den Kläger wird zugelassen.
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