Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-12-21, 6 Ca 1867/11

6 Ca 1867/11Arbeitsgericht21.12.2011

Regest

Bei der Auslegung von Tarifverträgen kann trotz entgegenstehenden Wortlauts der tatsächlich übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich sein, wenn dieser im Tarifvertrag Anklang gefunden hat.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 1867/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-21

Aktenzeichen: 6 Ca 1867/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2011:1221.6CA1867.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: TVG § 1

Leitsätze

Bei der Auslegung von Tarifverträgen kann trotz entgegenstehenden Wortlauts der tatsächlich übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich sein, wenn dieser im Tarifvertrag Anklang gefunden hat.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 120,54 € festgesetzt.

4. Die Berufung für den Kläger wird zugelassen.

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