2 Ca 1572/11•Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-11-08, 2 Ca 1572/11
Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-11-08, 2 Ca 1572/11
2 Ca 1572/11Arbeitsgericht08.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 2 Ca 1572/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: 2 Ca 1572/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2011:1108.2CA1572.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 16 BetrAVG
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 01. Juli 2008 bis 30. November 2011 (41 Monate) in Höhe von 3.643,67 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft dieser Entscheidung.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01. Dezember 2011 eine gegenüber dem bisher (seit 01.07.2008) von dem Beklagten angenommenen Zahlbetrag von 1.367,50 € um 88,87 € höhere monatliche Betriebsrente von insgesamt monatlich 1.456,37 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Streitwert wird auf 7.376,21 € festgesetzt.
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- Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.
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