3 Ca 1263/08•Arbeitsgericht Bielefeld, 2008-06-25, 3 Ca 1263/08
Arbeitsgericht Bielefeld, 2008-06-25, 3 Ca 1263/08
3 Ca 1263/08Arbeitsgericht25.06.2008
Regest
1. Zur Unwirksamkeit eines vertraglich vereinbarten einseitigen Leistungsbestimmungsrechtes des Arbeitgebers über die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit. 2. Zur Bestimmung der in diesem Fall zwischen den Arbeitsvertragsparteien geltenden Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 1263/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-25
Aktenzeichen: 3 Ca 1263/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2008:0625.3CA1263.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 12 TzBfG; § 297 BGB, § 2 NachwG
Leitsätze
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Zur Unwirksamkeit eines vertraglich vereinbarten einseitigen Leistungsbestimmungsrechtes des Arbeitgebers über die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit.
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Zur Bestimmung der in diesem Fall zwischen den Arbeitsvertragsparteien geltenden Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.747,50 € brutto zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 6.198,-- € seit dem 09.05.2008 und auf weitere 1.549,50 € seit dem 09.06.2008 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.747,50 € festgesetzt.
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