3 Ca 433/07•Arbeitsgericht Bielefeld, 2007-05-30, 3 Ca 433/07
Arbeitsgericht Bielefeld, 2007-05-30, 3 Ca 433/07
3 Ca 433/07Arbeitsgericht30.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 433/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-30
Aktenzeichen: 3 Ca 433/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2007:0530.3CA433.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 1 + 5 + 6 S. 1, 47 Abs. 5 S. 4 TVöD-BT-S
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, die seitens der Beklagten geforderte Fortbildung Fernlehrgang E - Grundwissen Bankwirtschaft während ihrer Arbeitszeit durchzuführen.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.739,26 € festgesetzt.
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