Arbeitsgericht Bielefeld, 2006-03-07, 2 Ca 3662/05

2 Ca 3662/05Arbeitsgericht07.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 2 Ca 3662/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-07

Aktenzeichen: 2 Ca 3662/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2006:0307.2CA3662.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: Gesetzte: §§ 242,1004 BGB

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 20.10.2005

aus der Personalakte zu entfernen.

  1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  2. Der Streitwert wird auf 600,00 € festgesetzt

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