Arbeitsgericht Bielefeld, 2006-03-01, 3 Ca 3663/05

3 Ca 3663/05Arbeitsgericht01.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 3663/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-01

Aktenzeichen: 3 Ca 3663/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2006:0301.3CA3663.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 20.10.2005 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 380,00 € festgesetzt.

  4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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