3 Ca 3648/05•Arbeitsgericht Bielefeld, 2006-03-01, 3 Ca 3648/05
Arbeitsgericht Bielefeld, 2006-03-01, 3 Ca 3648/05
3 Ca 3648/05Arbeitsgericht01.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 3648/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: 3 Ca 3648/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2006:0301.3CA3648.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 20.10.2005 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 200,- € festgesetzt.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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