3 Ca 2438/05•Arbeitsgericht Bielefeld, 2005-12-22, 3 Ca 2438/05
Arbeitsgericht Bielefeld, 2005-12-22, 3 Ca 2438/05
3 Ca 2438/05Arbeitsgericht22.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 2438/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-22
Aktenzeichen: 3 Ca 2438/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2005:1222.3CA2438.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 626 BGB
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten zu 2) vom 18.07.2005, dem Kläger am gleichen Tag zugegangen, nicht zum 18.07.2005 beendet worden ist und über dem 31.12.2005 hinaus fortbesteht.
2. Der Hilfsantrag der Beklagten aus dem Schriftsatz vom 14.11.2005 wird abgewiesen.
3. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger arbeitsvertragsgemäß als Organisationsleiter weiter zu beschäftigten.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 21.996,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.