3 Ca 1448/04•Arbeitsgericht Bielefeld, 2004-11-15, 3 Ca 1448/04
Arbeitsgericht Bielefeld, 2004-11-15, 3 Ca 1448/04
3 Ca 1448/04Arbeitsgericht15.11.2004
Regest
Die Kündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfolgt vertragswidrig; sie beschreibt eine unzulässige Teilkündigung. Der Widerrufsvorbehalt verstößt gegen §§ 305 ff BGB
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 1448/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-15
Aktenzeichen: 3 Ca 1448/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2004:1115.3CA1448.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 305 ff, 315, 576 BGB, § 2 ArbGG, 3 17a GVG, § 69 MTArb II (Bundesagentur für Arbeit), §§ 1, 4 Abs. 2, 31 DWV
Leitsätze
Die Kündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfolgt vertragswidrig; sie beschreibt eine unzulässige Teilkündigung.
Der Widerrufsvorbehalt verstößt gegen §§ 305 ff BGB
Tenor
- Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten mit Schreiben vom 28.07.2003
vorgenommene Widerruf der Zuweisung der Nutzung der im 2. Obergeschoß des Dienstgebäudes gelegenen Dienstwohnung in der K1str. 12, 12345 G1, unwirksam ist.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
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