Arbeitsgericht Bielefeld, 2004-11-15, 3 Ca 1448/04

3 Ca 1448/04Arbeitsgericht15.11.2004

Regest

Die Kündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfolgt vertragswidrig; sie beschreibt eine unzulässige Teilkündigung. Der Widerrufsvorbehalt verstößt gegen §§ 305 ff BGB

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 1448/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-15

Aktenzeichen: 3 Ca 1448/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2004:1115.3CA1448.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 305 ff, 315, 576 BGB, § 2 ArbGG, 3 17a GVG, § 69 MTArb II (Bundesagentur für Arbeit), §§ 1, 4 Abs. 2, 31 DWV

Leitsätze

Die Kündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfolgt vertragswidrig; sie beschreibt eine unzulässige Teilkündigung.

Der Widerrufsvorbehalt verstößt gegen §§ 305 ff BGB

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten mit Schreiben vom 28.07.2003

vorgenommene Widerruf der Zuweisung der Nutzung der im 2. Obergeschoß des Dienstgebäudes gelegenen Dienstwohnung in der K1str. 12, 12345 G1, unwirksam ist.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

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