Arbeitsgericht Arnsberg, 2021-07-16, 1 Ca 115/21

1 Ca 115/21Arbeitsgericht16.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ca 115/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-16

Aktenzeichen: 1 Ca 115/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2021:0716.1CA115.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: TVöD (VKA), Entgeltordnung

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.06.2020 die Vergütung nach der Entgeltgruppe S 8b der Anlage 1 EntgO (VKA) Teil B XXIV zu zahlen und die anfallenden monatlichen Bruttonachzahlungsbeträge ab dem 01. des jeweiligen Folgemonats mit fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Der Streitwert wird auf 11.383,92 € festgesetzt.

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