Arbeitsgericht Arnsberg, 2021-05-31, 2 Ca 896/20

2 Ca 896/20Arbeitsgericht31.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 896/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-31

Aktenzeichen: 2 Ca 896/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2021:0531.2CA896.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 1b, 30 f BetrAVG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.946,51 € (i. W. neunundzwanzigtausendneunhundertsechsundvierzig 51/100 EURO) brutto zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von p. a. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2019 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 29.946,51 € festgesetzt.

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