1 Ca 1139/12•Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-04-23, 1 Ca 1139/12
Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-04-23, 1 Ca 1139/12
1 Ca 1139/12Arbeitsgericht23.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ca 1139/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-23
Aktenzeichen: 1 Ca 1139/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2013:0423.1CA1139.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
1.) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht mit der Kündigung vom 19.11.2012 beendet worden ist, sondern weiter fortbesteht.
2.) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht mit der Kündigung vom 03.12.2012 beendet worden ist, sondern weiter fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
Der Streitwert wird auf 14.848,- € festgesetzt.
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