2 Ca 741/12 O•Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-03-26, 2 Ca 741/12 O
Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-03-26, 2 Ca 741/12 O
2 Ca 741/12 OArbeitsgericht26.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 741/12 O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 2 Ca 741/12 O
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2013:0326.2CA741.12O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 13.08.2012 nach der Entgeltgruppe 8a, Stufe 6 der Anlage 32 zur AVR-Caritas zu vergüten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 4.018,83 Euro festgesetzt.
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