Arbeitsgericht Arnsberg, 2008-04-29, 3 Ca 78/08 O

3 Ca 78/08 OArbeitsgericht29.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 78/08 O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-29

Aktenzeichen: 3 Ca 78/08 O

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2008:0429.3CA78.08O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 7 AGG, 16 TzBfG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und dem

beklagten Land nicht aufgrund der Befristung zum 31.12.2007 beendet ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 31.12.2007 hinaus fortbesteht.

2.Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin über den Ablauf des 31.12.2007

hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Bewährungshelferin weiter zu

beschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Der Streitwert wird auf 7.500,-- € festgesetzt.

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