3 Ca 78/08 O•Arbeitsgericht Arnsberg, 2008-04-29, 3 Ca 78/08 O
Arbeitsgericht Arnsberg, 2008-04-29, 3 Ca 78/08 O
3 Ca 78/08 OArbeitsgericht29.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 78/08 O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 3 Ca 78/08 O
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2008:0429.3CA78.08O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 7 AGG, 16 TzBfG
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und dem
beklagten Land nicht aufgrund der Befristung zum 31.12.2007 beendet ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 31.12.2007 hinaus fortbesteht.
2.Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin über den Ablauf des 31.12.2007
hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Bewährungshelferin weiter zu
beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
Der Streitwert wird auf 7.500,-- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.