3 Ca 1243/06 O•Arbeitsgericht Arnsberg, 2007-03-20, 3 Ca 1243/06 O
Arbeitsgericht Arnsberg, 2007-03-20, 3 Ca 1243/06 O
3 Ca 1243/06 OArbeitsgericht20.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 1243/06 O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 3 Ca 1243/06 O
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2007:0320.3CA1243.06O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 103 BetrVG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 14.11.2006 beendet ist.
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendi-gungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
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Die Beklagte wird verurteilt, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 4/5 und der Kläger zu 1/5. Der Streitwert wird auf 8.800,-- € festgesetzt.
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