1 Ga 22/06•Arbeitsgericht Arnsberg, 2006-12-21, 1 Ga 22/06
Arbeitsgericht Arnsberg, 2006-12-21, 1 Ga 22/06
1 Ga 22/06Arbeitsgericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ga 22/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 1 Ga 22/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2006:1221.1GA22.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 2, 33 Abs. 2 u. 5 GG; §§ 935, 940 ZPO; § 62 Abs. 2 ArbGG
Tenor
Dem V1xxxxxxxxxxxxxx L1xx wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufge-geben, die Verfügungsklägerin in die Auswahlverfahren um die Stellen am R1xxx-V1xxxxxx-Kolleg in H1xxx (Ausschreibungs-Nr. 9-KL-104), W1xxxxx-Kolleg in D1xxxxxx (Ausschreibungs-Nr. 9-KL-103), Gymnasium W2xxxxxxxxxx in M1xxxx (Ausschreibungs-Nr. 5-AG-102), P1xxxx-Gymnasium in M1xxxx (Ausschreibungs-Nr. 5-GY-195) und dem J1xxxx-C1xxxx-S1xxxx Gymnasium in M1xxxx
(Ausschreibungs-Nr. 5-GY-172) einzubeziehen.
Dem V1xxxxxxxxxxxxxx L1xx wird aufgegeben, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache keinen Arbeits- oder Änderungsvertrag an einen
Mitbewerber oder eine Mitbewerberin auszuhändigen bzw. einen solchen zu
unterzeichnen bzw. keine Ernennungsurkunde an einen Mitbewerber oder eine Mitbewerberin auszuhändigen.
Die Kosten des Verfahrens trägt das V1xxxxxxxxxxxx L1xx.
Der Streitwert wird auf 6.300,00 € festgesetzt.
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