Arbeitsgericht Aachen, 2024-10-10, 3 Ca 1603/24

3 Ca 1603/24Arbeitsgericht10.10.2024

Regest

Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung zur Pfändbarkeit von Vergütungsansprüchen

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 3 Ca 1603/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-10

Aktenzeichen: 3 Ca 1603/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2024:1010.3CA1603.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 387 BGB, § 394 BGB, § 850c ZPO

Leitsätze

Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung zur Pfändbarkeit von Vergütungsansprüchen

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 555.97 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2024 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

3. Streitwert: 555,97 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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