Arbeitsgericht Aachen, 2023-07-24, 3 Ca 1002/23

3 Ca 1002/23Arbeitsgericht24.07.2023

Regest

Einzelfallentscheidung zu dringenden dienstlichen und betrieblichen Belangen im Rahmen des Verringerungsanspruchs gemäß § 11 TVöD

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 3 Ca 1002/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-24

Aktenzeichen: 3 Ca 1002/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:0724.3CA1002.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 11 TVöD

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu dringenden dienstlichen und betrieblichen Belangen im Rahmen des Verringerungsanspruchs gemäß § 11 TVöD

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Wochenarbeitszeit der Klägerin von bislang 39 Stunden auf 30 Stunden ab dem 01.08.2023 zuzustimmen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.

3. Streitwert: 12.127,29 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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