Arbeitsgericht Aachen, 2023-06-26, 3 Ga 13/23

3 Ga 13/23Arbeitsgericht26.06.2023

Regest

Einzelfallentscheidung zur Beschäftigung eines Betriebsratsmitglieds während des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 103 BetrVG

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 3 Ga 13/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-26

Aktenzeichen: 3 Ga 13/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:0626.3GA13.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 103 BetrVG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Beschäftigung eines Betriebsratsmitglieds während des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 103 BetrVG

Tenor

1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger im Werk in P. vorläufig – je nach frühem Abschluss – bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG (Aktenzeichen ArbG Aachen 7 BV 37/23) oder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschäftigungsverfahrens (Aktenzeichen ArbG Aachen 6 Ca 1577/23) als Bereichstechniker Schmelzwanne weiter zu beschäftigen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

3. Streitwert: 5.562,04 €.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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