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7 Ca 2191/22•Arbeitsgericht Aachen, 2023-01-26, 7 Ca 2191/22
7 Ca 2191/22Arbeitsgericht26.01.2023
Einzelfallentscheidung
Entscheidungsdatum: 2023-01-26
Aktenzeichen: 7 Ca 2191/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:0126.7CA2191.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 626 Abs.1 BGB, 615 BGB, § 3 EFzG
Einzelfallentscheidung
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die fristlose Kündigung vom 17.08.2022 noch durch die ordentliche Kündigung vom 17.08.2022 sein Ende gefunden hat.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.472,89 € brutto zu zahlen nebst5 % Zinsen über dem Basiszins.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Streitwert: 8.447,89 €
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