Arbeitsgericht Aachen, 2022-07-28, 1 Ca 303/22

1 Ca 303/22Arbeitsgericht28.07.2022

Regest

Einzelfallentscheidung zur Verhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung während einer begonnenen stufenweisen Wiedereingliederung (hier verneint) sowie zur Notwendigkeit einer erneuten Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements / bEM-Verfahrens (hier aufgrund wesentlicher zwischenzeitlicher Änderungen bejaht)

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 1 Ca 303/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-28

Aktenzeichen: 1 Ca 303/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0728.1CA303.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 167 Abs. 2 SGB IX

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Verhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung während einer begonnenen stufenweisen Wiedereingliederung (hier verneint) sowie zur Notwendigkeit einer erneuten Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements / bEM-Verfahrens (hier aufgrund wesentlicher zwischenzeitlicher Änderungen bejaht)

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.01.2022 nicht beendet wird.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.758,79 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen

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