Arbeitsgericht Aachen, 2022-04-07, 8 Ca 3126/21

8 Ca 3126/21Arbeitsgericht07.04.2022

Regest

Das Urteil behandelt einzelfallbezogenen den Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe von Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner betrifft es einzelfallbezogen den Umfang der Darlegungslast bei der Behauptung, die nicht ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt sei eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 8 Ca 3126/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 8 Ca 3126/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0407.8CA3126.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: §§ 7 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, §§ 3, 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG

Leitsätze

Das Urteil behandelt einzelfallbezogenen den Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe von Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner betrifft es einzelfallbezogen den Umfang der Darlegungslast bei der Behauptung, die nicht ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt sei eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Streitwert: 24.254,08 EUR.

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