Arbeitsgericht Aachen, 2022-03-01, 4 Ca 583/21

4 Ca 583/21Arbeitsgericht01.03.2022

Regest

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bei einer Vielzahl von Kündigungsvorwürfen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 4 Ca 583/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-01

Aktenzeichen: 4 Ca 583/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0301.4CA583.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: KSchG § 1 Abs. 2, BGB § 241 Abs. 2, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, BGB § 242

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bei einer Vielzahl von Kündigungsvorwürfen.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung der Beklagten vom 23.02.2021 zum 30.09.2021 aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Klageantrag zu 1) zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Geschäftsleiter der L. weiter zu beschäftigen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert wird auf EUR 24.000,00 festgesetzt.

  5. Die Berufung wird — soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist — nicht gesondert zugelassen.

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