Arbeitsgericht Aachen, 2021-08-20, 6 Ca 1223/21

6 Ca 1223/21Arbeitsgericht20.08.2021

Regest

Zur Frage der Rechtswegzuständigkeit , wenn der Arbeitnehmer Minderheitsgesellschafter mit Sperrrminorität ist.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 6 Ca 1223/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-20

Aktenzeichen: 6 Ca 1223/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2021:0820.6CA1223.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 2 ArbGG

Leitsätze

Zur Frage der Rechtswegzuständigkeit , wenn der Arbeitnehmer Minderheitsgesellschafter mit Sperrrminorität ist.

Tenor

  1. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist unzulässig.

  2. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Aachen (Kammer für Handelssachen) verwiesen.

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