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3 Ca 1455/20•Arbeitsgericht Aachen, 2021-02-10, 3 Ca 1455/20
3 Ca 1455/20Arbeitsgericht10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 3 Ca 1455/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2021:0210.3CA1455.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 10.11.2021 wird insoweit nicht abgeholfen, als dass die Verpflichtung zur Erteilung folgender Arbeitspapiere: elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019 besteht.
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