Arbeitsgericht Aachen, 2020-09-29, 4 Ca 1425/20

4 Ca 1425/20Arbeitsgericht29.09.2020

Regest

Einzelfallentscheidung zum Verhältnis mehrerer Tarifverträge im Zusammenhang mit der Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch einen Betriebsübergang und zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Überleitungstarifverträge

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 4 Ca 1425/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-29

Aktenzeichen: 4 Ca 1425/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:0929.4CA1425.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 613a BGB, Art. 3 Abs. 1 GG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zum Verhältnis mehrerer Tarifverträge im Zusammenhang mit der Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch einen Betriebsübergang und zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Überleitungstarifverträge

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 16.163,90 €.

  4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

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