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5 Ca 1620/19•Arbeitsgericht Aachen, 2020-09-22, 5 Ca 1620/19
5 Ca 1620/19Arbeitsgericht22.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: 5 Ca 1620/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:0922.5CA1620.19.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 6.000,00 € (i. W. sechstausend Euro, Cent wie nebenstehend) zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.283,90 € (i. W. eintausendzweihundertdreiundachtzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.169,61 € (i. W. eintausendeinhundertneunundsechzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 85% und die Beklagte 15%.
Streitwert: 154.664,09 EUR.
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