Arbeitsgericht Aachen, 2020-02-13, 3 Ca 2694/19

3 Ca 2694/19Arbeitsgericht13.02.2020

Regest

Zu den Anforderungen eines Einladungsschreibens bezüglich eines betrieblichen Eingliederungsmanagements im Hinblick auf den Datenschutz.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Aachen — 3 Ca 2694/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-13

Aktenzeichen: 3 Ca 2694/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:0213.3CA2694.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 1 KSchG, § 167 SGB IX

Leitsätze

Zu den Anforderungen eines Einladungsschreibens bezüglich eines betrieblichen Eingliederungsmanagements im Hinblick auf den Datenschutz.

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 15.10.2019 wird aufrechterhalten.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.085,00 € (i. W. dreitausendfünfundachtzig Euro, Cent wie nebenstehend) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2019 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Streitwert: 18.510,00 EUR.

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