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9 Ls-39 Js 223/23-76/24•Amtsgericht Witten, 2024-10-23, 9 Ls-39 Js 223/23-76/24
9 Ls-39 Js 223/23-76/24Gericht erster Instanz23.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 9 Ls-39 Js 223/23-76/24
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2024:1023.9LS39JS223.23.76.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Angeklagte wird wegen Besitzverschaffens kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Inhalte und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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