Amtsgericht Witten, 2024-08-28, 9 Ls 35/24

9 Ls 35/24Gericht erster Instanz28.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 9 Ls 35/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-28

Aktenzeichen: 9 Ls 35/24

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2024:0828.9LS35.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abtl. 9 Ls - Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz, versuchter Geldwäsche, Sachbeschädigung und wegen Handelns mit Cannabis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Nebenklageverfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers trägt der Angeklagte.

Der Angeklagte wird verurteilt, an den Geschädigten und Nebenkläger X 7500,00 Euro Schmerzensgeld zur Abgeltung aller materiellen und immateriellen, gegenwärtigen und zukünftigen Folgen der Tat vom 03.08.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Adhäsionsverfahrens trägt der Angeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 Prozent des beizutreibenden Betrages.

§§ 113 I, 223, 224 I Nr. 2, 229, 242, 244 I Nr. 1, 261 I Nr. 3, III, 303, 303 c, 22, 23, 52, 53 StGB, § 29 I Nr. 3 BtMG, 34 I Nr. 4 CanG, 52 III Nr. 1, 54 I, II WaffG.

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